Gerichtsbeschluß "illegale Autorennen Wiesbaden" 

Forum Daily Talk Gerichtsbeschluß "illegale Autorennen Wiesbaden"  
Autor Gerichtsbeschluß "illegale Autorennen Wiesbaden"
Vote For Chris



39 Jahre
männlich
von Vote For Chris am 16.02.2006 um 07:49 Uhr:
Soo, da habt ihr noch mehr Infos - wen es interessiert:

Wiesbaden (dpa) Wegen eines tödlichen Autorennens in der Wiesbadener Innenstadt sind zwei junge Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht verurteilte den 21 Jahre alten Unfallverursacher am Mittwoch zu drei Jahren Haft und einer Führerscheinsperre von fünf Jahren. Sein 20 Jahre alter Freund erhielt zwei Jahre Haft und eine Führerscheinsperre von dreieinhalb Jahren. Die beiden hatten sich mit PS-starken Autos im August 2005 ein Rennen geliefert. Dabei verursachte der 21-Jährige einen Unfall, bei dem ein Unbeteiligter getötet und zwei Frauen schwer verletzt wurden.

Der Vorsitzende Richter Walter Krieger sprach die Männer wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen und fahrlässiger Tötung schuldig. Ob die Strafe des 20-Jährigen zur Bewährung ausgesetzt wird, will er in den kommenden Monaten entscheiden. Das mache das Jugendrecht möglich. Der Heranwachsende stehe in Kürze noch wegen einer anderen Sache vor Gericht.

Die Verteidigung kündigte unmittelbar nach dem Urteil Berufung an. Die Staatsanwaltschaft erwägt Rechtsmittel. Sie hatte für den 21- Jährigen drei Jahre und drei Monate Haft gefordert. Bei dem anderen Angeklagten plädierte sie auf zwei Jahre und neun Monate Gefängnis.

Ein Gutachten hatte ergeben, dass die beiden Türken mit mindestens 105 Stundenkilometern nachts durch die City gebraust waren. An einer roten Ampel war der 21-Jährige mit voller Wucht in den Renault eines 62 Jahre alten Chinesen gerast, der bei Grün über die Kreuzung gefahren war. Der Mann starb einige Wochen später an seinen Verletzungen, seine beiden Mitfahrerinnen können wegen ihrer schweren Verletzungen noch heute kein normales Leben führen. Polizisten, die am Unfallort waren, hatten von einem «Bild des Grauens» gesprochen.

«Das Maß an Leichtfertigkeit ist hier kaum zu überbieten», sagte Krieger in seiner Urteilsbegründung. Die beiden Männer hätten die Gefahr anderer fahrlässig in Kauf genommen. Das begründe auch die hohe Strafe für den 20-Jährigen, der zwar nur mittelbar an dem Unfall beteiligt gewesen sei, durch seine unverantwortliche Fahrweise aber ebenso wie der Mitangeklagte die Verantwortung für die Folgen seines Verhaltens trage.

Der Vorsitzende Richter befand eine «besondere Schwere der Schuld», da der junge Mann schon vor dem Autorennen mit seinem Verhalten immer wieder gezeigt habe, «dass er sich über die Rechte anderer hinwegsetzt». Erst im Mai 2005 war der 20-Jährige wegen schwerer Körperverletzung zu einer einjährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Mit gesenktem Kopf hörten die beiden jungen Türken den Urteilsspruch des Richters an. Immer wieder massierte sich der 20- Jährige die Schläfen und strich sich über die Augen, woraufhin sein Verteidiger um eine Unterbrechung der Verhandlung bat: Sein Mandant sei in dieser Woche bereits zwei Mal zusammengebrochen und wegen Kreislaufprobleme und Übelkeit im Krankenhaus gewesen. «Er steht die Urteilsbegründung gesundheitlich nicht durch.» Nach der Pause verkündete der Anwalt: «Ich habe meinen Mandanten nach Hause geschickt.» Das war möglich, weil der Richter den Haftbefehl gegen den 20-Jährigen zuvor in seinem Urteil ausgesetzt hatte.

Die hohe Strafe für den 21-Jährigen begründete Krieger mit dem «grob fahrlässigen, vorsätzlich und rücksichtslos Verhalten» des arbeitslosen Fliesenlegers. Zudem sei das Leiden und der Schmerz der Opfer und deren Familien unermesslich und der erlittene Verlust unersetzlich. Auch der 21-Jährige habe durch sein Verhalten - auch schon vor dem Autorennen - gezeigt, dass ihm «das Wohl der Bürger nicht so am Herzen liegt».
gelöschter
Benutzer
von am 16.02.2006 um 08:03 Uhr:
Die Strafe ist viel zu milde.
Knipser



41 Jahre
männlich
von Knipser am 16.02.2006 um 09:11 Uhr:
Jetzt ist das natürlich wieder was anderes....Lebenslang....;-)
Lordares



44 Jahre
männlich
von Lordares am 16.02.2006 um 09:22 Uhr:
Schleimer.

So Leute sollte man direkt *%/((=§§
Aber 3 Jahre. Lächerlich. Armutszeugnis für das deutsche Strafgesetz
Knipser



41 Jahre
männlich
von Knipser am 16.02.2006 um 09:31 Uhr:
Naja Mr. Lord, es war ja kein vorsätzlicher Mord....-.-
Klar muss man mit den Konsequenzen rechnen, aber ich glaube die Kerle hats schon gut erwischt...
Lordares



44 Jahre
männlich
von Lordares am 16.02.2006 um 09:34 Uhr:
Wer so gestört durch die Stadt heizt MUSS damit rechnen das er ein anderes Auto erwischt und nimmt somit einen Unfall mit Todesfolge (logische Folge bei der Geschwindigkeit) billigend in Kauf.

Wer sowas nicht rafft ist eh Hirnamputiert und hat den Führerschein nicht verdient.
gelöschter
Benutzer
von am 16.02.2006 um 14:08 Uhr:
das hab ich gestern abend schon gelesen ^^
jizzo



38 Jahre
männlich
von jizzo am 16.02.2006 um 14:24 Uhr:
haaaaaaaallllllllllllllllllllllllllloooooooooooooo oo
wir reden hier von 2 VERBRECHERN die 1 MENSCH umgebracht haben die ham kein kaugummiautomat geknackt oder so
in 2 jahren sind die wegen guter führung wieder draussen und die hinterbliebenen von den opfern sehen ihre verwandten nie wieder
aber naja in deutschland muss mann halt illegal filme runterladen um die härte des gesetztes zu spüren
ich bin in keinsterweise rechtsradikal im gegenteil aber ganz ehrlich solche leute
gehören abgeschoben und nach 10 jahren in einem ausländichen gefängniss überlegen die sich in zukunft 2 mal ob sie die autorennen nicht lieber auf ihrer playstation fahren :toctoc:
gelöschter
Benutzer
von am 16.02.2006 um 14:25 Uhr:
also das sind keine Verbrecher zur Info
jizzo



38 Jahre
männlich
von jizzo am 16.02.2006 um 14:26 Uhr:
nein stimmt wie konnte ich nur naja mir is lanweilig ich geh jetz ma n paar nachbarn überfahren
gelöschter
Benutzer
von am 16.02.2006 um 14:28 Uhr:
oh gott ey deshalb ist man lange kein ,,Verbrecher''
jizzo



38 Jahre
männlich
von jizzo am 16.02.2006 um 14:31 Uhr:
nein ok du hast recht ich entschuldige mich es sollte jeder in deutschland das recht haben wann und wo er will autorennen zu veranstallten und wenn dann jemand auf die idee kommt bei grün diesen heldewnhaften rennfahrern die vorfahrt zu nehmen dann gehört dass natürlich bestraft
gelöschter
Benutzer
von am 16.02.2006 um 14:32 Uhr:
ja klar müssen die bestraft werden, was auch gemacht wurde..... und sie wollten niemanden umbringen, nur manchmal ist man übermutig und macht sachen ohne zu denken was passieren kann.. und klar sind die beiden ,,schuldig''
Bounty



36 Jahre
weiblich
von Bounty am 16.02.2006 um 14:37 Uhr:
die führerscheisperre gilt ab dem zeitpunkt, wo die "Knast"-Strafe vorbei ist ja?
Knipser



41 Jahre
männlich
von Knipser am 16.02.2006 um 14:37 Uhr:
Nein, meines Wissens nach gilt die ab sofort....
jizzo



38 Jahre
männlich
von jizzo am 16.02.2006 um 14:38 Uhr:
da geb ich dir vollkommen recht aber ich sach ja nicht dass ich unschuldig bin aber wenn ich scheisse bau muss ich damit rechnen dass es konsequenzen hat und ma ehrlich ist es dass erste ma dass die jungs scheisse bauen???????
gelöschter
Benutzer
von am 16.02.2006 um 14:39 Uhr:
burak.. mit sowas muss man doch aber rechnen können, dass da auch noch andre autos fahren. Und wenn die meinen sie müssen sich n rennen liefern, solln se doch einfach mal aufn ring fahrn... da können die sich wenigstens selber zu tode fahrn und nicht unschuldige Menschen in den Tod reißen.... -.-
gelöschter
Benutzer
von am 16.02.2006 um 14:39 Uhr:
also ich will wegen den Jungs nichts weiters sagen, vondaher... also klar ist es shit was da war, aber man kann es nit rückgängig machen
gelöschter
Benutzer
von am 16.02.2006 um 14:43 Uhr:
ich kann dem lord nur zustimmen.
Wer sowas macht und die Tötung anderer billigt hat das wort "hirnamputiert" echt verdient!
gelöschter
Benutzer
von am 18.02.2006 um 16:50 Uhr:
Porsche Fahrer - auf Bewährung - wieder frei
Dein Beitrag zu diesem Thema
Dieses Thema wurde gesperrt. Du kannst keinen neuen Beitrag verfassen.
Copyright © WebSphere Media. Alle Rechte vorbehalten. gus.websphere-media.de