Autor |
Alterskontrollen wirkungslos? |
teee
39 Jahre
weiblich |
von teee am 07.11.2005 um 22:16 Uhr:
die frage ist wieviele von denen wirklich nach hause gehen...
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gelöschter Benutzer
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von am 07.11.2005 um 22:19 Uhr:
Ich denke mal das es nicht viele gibt die das erlauben, das ihre 13 oder 14 Jährigen Kinder bis Nachts um Uhres im CLub rumhängen, aber manche machens trotzdem weil sie bei der Freundin übernachten
Ich mein diese typische Ausrede hat jeder schonmal benutzt, aber hat alles en gesundes Maß, das viele überschreiten, will mich nicht schön reden aber so richtig Abends weggehen, durfte ich eigentlich auch erst ab 16..
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Lordares
44 Jahre
männlich |
von Lordares am 07.11.2005 um 22:23 Uhr:
nunja. du bist 16. laut jugendschutzgesetz ist um 22 uhr zapfenstreich.
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gelöschter Benutzer
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von am 07.11.2005 um 22:25 Uhr:
Deswegen habe ich ja auch gesagt, das ich mich nicht schönreden will
Aber is mit 16 nich um 24 uhr schluss??
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Lordares
44 Jahre
männlich |
von Lordares am 07.11.2005 um 22:27 Uhr:
24 uhr. mein fehler.
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Knall_Kopp
38 Jahre
männlich |
von Knall_Kopp am 07.11.2005 um 22:28 Uhr:
wartet mal ab, wenn wir uns hier so weiter aufregen liest es vllt noch mal ein vadder oder ne mudder und dann gibts ärger @ home
normal müsste man die url nehmen und an sein komplettes Gästebuch (mail addy) schicken
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gelöschter Benutzer
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von am 07.11.2005 um 22:34 Uhr:
Mit 16 habe ich aber auch keine lust schon um 12 zuhause zu sein!Da gehen die meisten partys erst richtig los!!ich glaube das hatten die 18 früher auch nicht, ihr wart sicherlich auch länger weg wie ihr durftet.
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Lordares
44 Jahre
männlich |
von Lordares am 07.11.2005 um 22:37 Uhr:
es geht nicht um 16-18 ... lieber mal ein paar seiten vorher lesen
es geht um die kleinen kiddies und gangsterchen die mit 12-14 schon meinen überall den geilen machen zu müssen
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Knall_Kopp
38 Jahre
männlich |
von Knall_Kopp am 07.11.2005 um 22:37 Uhr:
wenns nur eine stunde wäre, oder von mir aus auch zwei. aber wie erwachsene feiern wollen aber dann am ende immer ärger suchen! man kann auch irgendwie nurnoch so im kleinen kreis normal feiern ohne das es in irgendeiner art und weiße ärger gibt. liegt aber nicht allein an euch, soviel muss man ja zugestehen.
Aber wenn ihr schon lange wegbleiben wollt, dann benehmt euch auch so!!vernünftig!!
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gelöschter Benutzer
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von am 07.11.2005 um 22:38 Uhr:
Ich habe die Seiten alle gelesen.Ich meinte ja nur!
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CY2002
38 Jahre
männlich |
von CY2002 am 07.11.2005 um 22:42 Uhr:
richtig knall-kopp ich habs satt mit irgendwelchen kleinen aufmuckenden besoffenen stress zu haben die meinen sie wärens weil sie kaum noch laufen können und am ende eh den kürzeren ziehen würden. is echt so die kontrollen sollten verstärt werden und die elter sollten mal mehr auf ihre kinder achten!
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Idstein
46 Jahre
männlich |
von Idstein am 07.11.2005 um 22:59 Uhr:
Da wäre es doch gut wenn man die Eltern Flyer mal verteilen würde. Wo die Eltern unterschreiben dass ihr 14 oder 15j Sohn mit seinem 19j Bruder in den Club darf oder so. Dann kontrolliert man am Eingang. Und wer unter 16 ist und keinen Erlaubnisschein dabei hat muss leider draussen bleiben. Ich habe diesen Schein als Vordruck.
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Lordares
44 Jahre
männlich |
von Lordares am 07.11.2005 um 23:04 Uhr:
Weiß nicht ob das rechtlich so haltbar ist.
Habe es diesbezüglich auch schon erlebt, das irgendwelche Kiddies mit so nem hässlichen Wisch auf Partys rumgerannt sind und ALLE(!) angesprochen die irgendwie Älter aussehen...
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Idstein
46 Jahre
männlich |
von Idstein am 07.11.2005 um 23:07 Uhr:
@ Lordares MOMENT. Du musst ja am Eingang den Zettel kontrollieren. Und es muss eine Ausweiskopie des Persos der des Vaters / Mutter dabei sein um die Unterschrift auf dem Antrag zu prüfen.
Rechtlich alles ok. Bundesministerium für Familie Jugend
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Idstein
46 Jahre
männlich |
von Idstein am 07.11.2005 um 23:17 Uhr:
Am besten VOR der Kasse eine normale Ausweiskontrolle ( um unter 16j rauszufiltern ) und nach der Kasse bzw im Innenraum dann Security.
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Lordares
44 Jahre
männlich |
von Lordares am 07.11.2005 um 23:24 Uhr:
Wobei wir wieder beim Thema wären "was schreibt der Veranstalter den Securities vor" ...
Kommerz vs. Vernunft...
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Idstein
46 Jahre
männlich |
von Idstein am 07.11.2005 um 23:26 Uhr:
wehe dem es kommen mal welche vom Ordnungsamt .............
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Lordares
44 Jahre
männlich |
von Lordares am 07.11.2005 um 23:35 Uhr:
Dann wären manche Veranstalter bzw Sicherheitsunternehmen arm dran. Weiß nicht wer in so nem Fall dafür verantwortlich ist, dass die Gesetze eingehalten werden.
Der Veranstalter an sich oder der Sicherheitsdienst als Exekutive...
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Idstein
46 Jahre
männlich |
von Idstein am 07.11.2005 um 23:38 Uhr:
Der Veranstalter ! Er hat den Sicherheitsdienst aufzuklären und einzuweisen.
Die Veranstalter haben Hausrecht. Sie legen fest wer wie in die Veranstaltung reinkommt und sind für die Einhaltung des Jugendschutzgestzes verantwortlich.
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Lordares
44 Jahre
männlich |
von Lordares am 07.11.2005 um 23:40 Uhr:
Nunja. Gegen das Gesetz wird dann auf JEDER Party in etlichen Fällen verstoßen.
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